Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Party Peter – Weilheimer Str. 7 – 82418 Murnau
Stand 01.03.2023
Seite 1 von 4
1 Zeltbau
1.1.
Der genaue Zeitpunkt für den Auf- und Abbau des Zeltes wird bis spätestens ca. 1 – 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich per Email festgelegt.
1.2
Bauherr nach dem Gesetz ist der Mieter, durch den Mietvertrag ist die Mietsache der Aufsicht des Vermieters entzogen.
1.3
Beantragung und Herbeiführung behördlicher Genehmigungen ist Sache des Mieters. Die Zeltabnahme durch das Bauamt hat der Mieter auf seine Kosten vornehmen zu lassen.
1.4
Wurde ein Prüfbuch ausgehändigt, werden bei Verlust dieses Buches je nach Größe und Ausführung des Zeltes 1000,00 € bis 2000,00 € zzgl. MwSt. berechnet.
1.5
Unvorhergesehene Auflagen, hinsichtlich der Aufstellung der Zelthalle, soweit technisch durchführbar, werden vom Vermieter erfüllt. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
Im Falle der Unmöglichkeit kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.
1.6
Für den Auf- und Abbau stellt der Mieter, wenn dies im Angebot vereinbart ist folgende Personenzahl dem Richtmeister als Auf- bzw. Abbauhilfen zur Verfügung. Für den oder Die Richtmeister berechnen wir die im Angebot angegebenen Stundensätze pro Person zuzüglich MwSt.
< Zelte mit 8 m Breite: mindestens 2 bis 4 Personen
< Zelte mit 10 m Breite: mindestens 3 bis 8 Personen
< Zelte mit 4 m Breite: mindesten 2 Personen
< Zelte mit 5 m Breite: mindestens 2 bis 3 Personen
Bei einem Auf- u. Abbau des Zeltes durch unsere Firma werden keine Personen zur Mithilfe benötigt, dies muss aber schriftlich im Angebot vereinbart sein, die Preise für den Richtmeister und die Zeltbauer berechnen wir nach Aufwand. Die Stundensätze sind im Angebot angegeben.
1.7
Die Absperrung und Bewachung des Zelt- Bauplatzes bei Auf- und Abbau, sowie der Zelthalle während der Dauer des Mietverhältnisses, sind Sache des Mieters.
Des Weiteren haftet der Mieter dafür, dass die Mietsache nicht durch Dritte beschädigt wird. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters
1.8
Bei Sturm, Gewitter etc. sind sämtliche Zeltöffnungen zu schließen. Die Dachplanen müssen immer straff gespannt sein.
Über Nacht oder leerstehende Zelte müssen immer geschlossen sein.
Für Schäden durch außergewöhnliche Beanspruchung, Fahrlässigkeit, starker Verschmutzung oder mangelnder Aufsicht haftet der Mieter.
1.9
Der Mieter ist verpflichtet, das Baugelände in ebenem Zustand und frei von Behinderungen (keine ober- und unterirdischen Versorgungsleitungen wie Strom- und Telekomkabel, Wasser und Kanalleitungen usw., Bäume, bzw. herunterhängende Äste) zur Verfügung zu stellen. Die Erdnägel sind bis zu einem Meter lang.
Seite 2 von 4
1.10
Erforderliche Anschlüsse für Abwasser, Gas, Strom, Wasser usw. ist Sache des Mieters. Sollten diese Arbeiten von der Fa. Party Peter ausgeführt werden, muss das schriftlich vereinbart sein. Die kosten hierfür trägt der Mieter, diese Arbeiten werden nur nach Aufmaß durchgeführt. zu unseren üblichen Preisen. Baustomanschlüsse
und Gasanschlüsse müssen von Fachfirmen durchgeführt werden, die Kosten hierfür trägt der Mieter.
1.11
Der Vermieter übernimmt die Haftpflichtversicherung während des Zeltauf- und Abbaus.
Weitere anfallende Kosten für Zeltabnahme, Platzgebühr, sonstige Versicherungen usw. sind vom Mieter zu tragen.
1.12
Das Anbringen von Klebestreifen auf Zeltplanen, Seitenvorhängen und Aluteilen ist verboten. Die dadurch anfallenden Reinigungskosten trägt der Mieter.
Reinigungskosten:
Die Reinigung wird nach Aufwand und nach Verbrauch von Reinigungsmaterial berechnet. Die Personalkosten hierfür betragen mindestens 39,50 €/Std. pro Person zzgl. MwSt.
1.13
Bei vorzeitigem Beginn des Zeltabbaus durch den Mieter, bzw. dessen Hilfskräfte, ohne Zeltmeister unserer Firma (entgegen der festgelegten Abbauzeit), sind anfallende Reinigungskosten für Zelt, Planen und Reparaturkosten für eventuell beschädigte Zeltteile (Aluteile) sowie die Unfallhaftung bei unsachgemäßem Zeltabbau, vom Mieter zu tragen.
1.14
Die Wiederherstellung des Bauplatzes in seinen ursprünglichen Zustand, einschließlich einfüllen der entstandenen Befestigungslöcher, ist Sache des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuell entstehende Flurschäden.
1.15
Bis zu einer Vertragsunterzeichnung des Mieters behalten wir uns das Recht zu einer anderweitigen Vermietung des Zeltes vor.
1.16
Bei einer Stornierung des Zeltmietvertrages werden Stornokosten in Rechnung gestellt, diese sind unter Punkt 3 gesondert aufgeführt.
1.17
Die im Angebot vereinbarten Preise sind nur gültig bei einer direkten Zufahrt zum Aufstellplatz. Für folgende Fahrzeuge: LKW, Transporter m. Anhänger oder LKW mit Anhänger. Bei unserer Kalkulation sind wir von ebenem Gelände und der Möglichkeit, mit Erdnägeln zu verankern, ausgegangen. Eventuelle notwendige Zusatzarbeiten werden extra nach Aufwand in Rechnung gestellt.
1.18
Der Preis für das Unterbaumaterial ist im Angebot angegeben. Der Auf- und Abbau des Bodens wird nach Aufwand berechnet. Bei einen hohen Unterbau ist es erforderlich den Unterbau zu verkleiden, damit der Wind keine Angriffsfläche hat. Diese Arbeiten werden seperat nach Aufwand und Materialverbrauch in Rechnung gestellt.
Bei der Anmietung von einem Holz- oder Kasettenfußboden ist die Reinigung von verschmutzten Bodenplatten, ( verschüttete Getränke, Essensreste oder Verschmutzung durch extremen Dreck ) vom Mieter vorzunehmen. Die Reinigung wird nach Aufwand und nach Verbrauch von Reinigungsmaterial berechnet. Die Personalkosten hierfür betragen mindestens 35,00 €/Std. pro Person zzgl. MwSt.
1.19
Sonstige Vereinbarungen, sowie der Angebotspreis des Auftrages sind im dazugehörigen Angebot schriftlich festgehalten. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne sonstigen Leistungen. Für Änderungen bedarf es der Schriftform
Seite 3 von 4
1.20
Unser Holzboden oder Kasettenfußboden weist Gebrauchsspuren auf, für eventuell abstehende Holzspreissel
übernimmt der Vermieter keine Haftung. Für eventuell federnden Boden, mangels Unterbau oder nachgeben von nassem Untergrund, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
1.21
Zelte die im Winter angemietet werden, müssen immer beheizt, bzw. frei von Schneelast sein, die kosten hierfür trägt der Mieter. Für Schäden die durch nicht sachgemäßes Verhalten des Mieters verursacht werden, haftet der Mieter alleine.
1.22
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen
2 Mietartikel, Catering und Partyservice
2.1
Für den/die Fahrer für den An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau von Speisen aller Art, sämtlicher Mietartikel, Grillpersonal und Servicepersonal berechnen wir die im Angebot angegebenen Stundensätze zzgl. MwSt.
2.2
Für beschädigte, verloren gegangene oder vertauschte Mietartikel ob berechnet oder kostenfreies Zubehör haftet der Mieter. Es wird der Wiederbeschaffungspreis, sowie der Mietausfallpreis berechnet.
2.3
Für selbst abgeholte Artikel die nicht pünktlich zurück gebracht werden, beginnt eine zweite Mieteinheit, es entstehen weitere Kosten.
2.4
Angemietetes Geschirr wird verschmutzt, jedoch frei von Speiseresten zurückgenommen. Bitte achten Sie auch auf die richtige Sortierung des Geschirrs, Gläser und Besteck. Rücknahme wie Anlieferung oder Abholung. Für eventuelle Sortierung berechen wir unseren üblichen Stundensatz von mindesten 39,50 € zzgl. MwSt.
2.5
Alle bestellten Mietartikel, die angeliefert oder abgeholt wurden, werden auch berechnet, unabhängig davon ob
diese benutzt wurden oder nicht benutzt wurden.
2.6
Bei der Anmietung von Tischwäsche oder Hussen, ist die Normale Reinigung enthalten. Eine Sonderreinigungsgebühr je nach Aufwand wird fällig bei grober Verschmutzung, wie z. B. Wachsflecken, Schmierstoffe,Fett, dreckige Fußabdrücke, Rotweinflecken.
2.7
Die im Angebot aufgeführten Preise pro Person bei Speisen, beziehen sich auf die Mengenangaben des Kunden, sollte sich die Anzahl der Gäste um mehr als 5 % verringern, müssen wir den Preis für Speisen leider nachkalkulieren.
3 Sonstiges
3.1
Eine Auftragserteilung ist bindend. Bei einer Stornierung entstehen kosten.
Speisen:
Auftragserteilung bis 30 Tage vor Veranstaltung 60 %
bis 20 Tage vor Veranstaltung 80 %
ab 19 Tage vor Veranstaltung 100 %
Diese Stornokosten fallen auch auf entgangene Personalkosten sowie Getränkeverbrauch.
Seite 4 von 4
Mietartikel und Personalkosten:
Auftragserteilung bis 30 Tage vor Veranstaltung 60 %
bis 20 Tage vor Veranstaltung 80 %
ab 19 Tage vor Veranstaltung 100 %
Zelte:
Auftragserteilung bis 30 Tage vor Veranstaltung 75 %
bis 20 Tage vor Veranstaltung 85 %
ab 19 Tage vor Veranstaltung 100 %
Diese Stornokosten fallen auch auf entgangenen Prsonalkosten an.
3.2
Vorort Termine beim Kunden für die Eventplanung oder die Besichtigung des Zeltplatzes:
Bei einer Auftragserteilung erstatten wir 50 % vom Personalpreis des Termins Vorort für die Besichtigung und Besprechung.
Übersicht der Kosten:
Stunde 55,00 € zzgl. MwSt. für Vororttermin und Fahrzeit.
Fahrzeugkosten 0,50 € je km zzgl. MwSt.
3.3
Bei der Organisation von Fremdmaterial, wie z. B. herbeiführen von Baustromanschlüssen, Bereitstellung von Be- und Entwässerung sowie Hilfe bei der Eventplanung berechnen wie unsere Leistungen mit 55,00 € je Stunde und anfallende Fahrtkosten zzgl. MwSt. die wir dann in Rechnung stellen.
3.4
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen